Neue Verordnung zur Begleitung am Lebensende

So sieht die Verordnung „Ordonnance pour l’accompagnement d’un patient en fin de vie dans le contexte pandémie à COVID-19“ von der Direktion des Gesundheitswesens unter anderem vor, dass bis zu zwei Personen einen Sterbenden (ohne COVID-19 Infektion) begleiten dürfen. Dabei ist auch der physische Kontakt erlaubt und das Tragen einer Maske nicht obligatorisch. Auch COVID-19 Patienten dürfen jetzt, unter Berücksichtigung der nötigen Sicherheitsmaßnahmen, bis zum Lebensende begleitet werden. Wir danken der Gesundheitsministerin Paulette Lenert für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr offenes Ohr, so dass diese schnelle Lösung für Palliativpatienten und ihre Familien gefunden werden konnte.
Die gesamte Verordnung können Sie hier nachlesen (nur in französischer Sprache verfügbar)