Der Wille des Menschen am Lebensende
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Patientenverfügung – Vertrauensperson – Bestimmungen zum Lebensende
Wie kann der Wille des Menschen am Lebensende befolgt werden, wenn er nicht gehört wird, bekannt ist und dokumentiert wurde? Welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Willensäußerung gibt es und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Was tun bei Menschen, die sich nicht mehr ausdrücken können oder solchen die keine Angehörigen mehr haben? Was ist wichtig für alle Mitarbeiter, die jeden Tag mit diesen Problemen konfrontiert sind?
Diese Weiterbildung befasst sich mit den Eckdaten der verschiedenen Gesetze (Palliativgesetz, Euthanasiegesetz, Patientenrechtsgesetz, …) und den verschiedenen Möglichkeiten mit Menschen über ihre Wünsche am Lebensende ins Gespräch zu kommen. Die vorrausschauende Planung (advanced care planning) weist eine solche Möglichkeit auf und bestätigt wieder, dass das Schreiben einer Patientenverfügung weit mehr ist, als das Ausfüllen eines Dokumentes.
Die Weiterbildung schaut auch auf die Umsetzung des Patientenwillens. Für den Arzt und den Pfleger heißt es Verantwortung zu übernehmen, damit der Patientenwille im Alltag auch tatsächlich umgesetzt wird, und dieser sein Leben so selbstbestimmt wie möglich bis zum Tod leben kann.
Ziele der Weiterbildung:
Die TeilnehmerInnen sind fähig, Gespräche über den Willen zum Lebensende einzuleiten und zu gestalten und :
- kennen die verschiedenen Möglichkeiten der Willensäußerung
- können den Patientenwillen objektiv kommunizieren und dokumentieren
- können sich seiner / ihrer Verantwortung und den sich daraus ergebenden Maßnahmen stellen
- informieren sich korrekt über die wesentlichen legalen Aspekte