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Quiz 12 Fragen - 12 Antworten


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Palliative Care und Ihre Rechte
12 Fragen und Antworten um mehr zu wissen


2. Wissen Sie, was Palliative Care beinhaltet ?

Palliative Care ist der englische Begriff, der palliative Medizin, Pflege und Begleitung umfasst. Gemäß der Weltgesundheitsorganisation ist Palliative Care eine Haltung und die Betreuung betroffener Patienten und ihrer Angehörigen, im Fall einer unheilbaren oder lebensbedrohlichen Krankheit. Palliative Care hat zum Ziel körperliche Beschwerden zu lindern und psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. Hauptziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Angehörige werden bei Bedarf auch nach dem Tod begleitet.

Palliative Care beinhaltet somit die 5 angeführten Punkte:

* Linderung des psychischen und spirituellen Leidens,
* Linderung der Schmerzen,
* Komfort und Lebensqualität,
* Unterstützung und Begleitung der Angehörigen,
* Pflege durch ein multidisziplinäres Team: Arzt, Pflegepersonal, Psychologe, Sozialarbeiter, Ehrenamtler, usw.

3. An wen richtet sich, Ihrer Meinung nach, Palliative Care?

Palliative Care richtet sich an Menschen, mit einer unheilbaren oder lebensbedrohlichen Erkrankung, gleich welcher Ursache. Das Gesetz sieht vor, dass alle Menschen, die sich am Lebensende befinden, ein Recht auf Palliativpflege haben, unabhängig vom Alter.

Die drei Aussagen sind richtig.


4. Wo kann man Palliative Care erhalten ?

Das luxemburgische Gesetz über die Palliativpflege sieht vor, dass Palliative Care sowohl zu Hause, wie im Krankenhaus und auch im Pflegeheim durchgeführt wird.

Die 3 Aussagen sind zutreffend.


5. Wissen Sie, dass es in Luxemburg ein Gesetz gibt, betreffend

* Palliative Care?

* Euthanasieassistierter Suizid ?


Das „Palliativgesetz“ vom 16. März 2009 regelt, die Palliativpflege, die Patientenverfügung (directive anticipée) (Frage 6a) sowie den Begleiturlaub (Frage 10)

Das „Euthanasiegesetz“ vom 16. März 2009 regelt die Bedingungen, unter welchen ein Arzt eine Euthanasie oder einen assistierten Suizid straffrei vornehmen kann, sowie die Bestimmungen zum Lebensende (dispositions de fin de vie) (Frage 6b)

6. Kennen Sie den Unterschied zwischen der Patientenverfügung (directive anticipée) und den Bestimmungen zum Lebensende (dispositions de fin de vie)?


a. Die Patientenverfügung (directive anticipée) ist ein schriftliches, datiertes und unterschriebenes Dokument, in dem jede Person ihren Willen in Bezug auf ihr Lebensende festlegen kann. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um die Bedingungen, die Begrenzung oder die Beendigung einer medizinischen Behandlung – im Sinne, das Leben nicht künstlich verlängern oder bewusst verkürzen zu wollen. Zusätzliche Informationen zur spirituellen und psychologischen Begleitung und das Festlegen einer Vertrauensperson, die ihren Willen vertritt, wenn sie sich nicht mehr ausdrücken kann, können auch in einer Patientenverfügung festgelegt werden. Eine Patientenverfügung tritt erst in Kraft, wenn das Lebensende nahe ist und wenn die betroffene Person sich nicht mehr mitteilen kann. Die Patientenverfügung wird durch das Palliativgesetz geregelt. Es gibt keine Registrierung für die Patientenverfügung, das Original bleibt beim Verfasser, eine Kopie geht an die Vertrauensperson.

b. Die Bestimmungen zum Lebensende (dispositions de fin de vie) sind ebenfalls schriftlich festzulegen, zu datieren und zu unterschreiben. Es handelt sich hierbei um die wiederholte, antizipierte Anfrage Sterbehilfe / Euthanasie zu erhalten, wenn der Arzt festgestellt hat, dass die Person an einer schweren und unheilbaren Erkrankung leidet, die nicht mehr umkehrbar ist und die Person nicht mehr bei Bewusstsein ist. Sterbehilfe / Euthanasie bedeutet, dass der Arzt dem Leben vorsätzlich, auf Anfrage der Person, ein Ende setzt. Die Bestimmungen zum Lebensende werden durch das Euthanasiegesetz geregelt. Damit sie gültig sind, müssen sie bei der Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation im Gesundheitsministerium registriert werden und alle 5 Jahre neu bestätigt werden. Das Bestimmen einer Vertrauensperson ist vorgesehen.

7. Sind Ihnen folgende Begriffe bekannt ?

* Unter „künstlicher Lebensverlängerung“ im Rahmen des absehbaren Lebensendes, sind ärztliche Maßnahmen zu verstehen, die das Leben verlängern, ohne die Krankheit heilen oder den Gesundheitszustand verbessern zu können.

* Respekt des persönlichen Willens: solange eine Person ihren Willen, ob mündlich (verbal) oder durch Gesten (non-verbal) mitteilen kann, ist dieser im Rahmen der Behandlung und Pflege zu respektieren.

* Beim „mutmaßlichen Willen“ handelt es sich um das Zusammenlegen aller Informationen, die Angehörige und / oder das Pflegepersonal eines Menschen, im Laufe der Zeit von ihm gehört haben.


8. Wissen Sie, dass es eine ärztliche Pflicht ist, sowohl physisches wie
auch psychisches Leiden wirksam zu lindern ?


Das Palliativgesetz verpflichtet den Arzt, körperliches und seelisches Leiden wirksam zu lindern. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass seine Schmerzen ernst genommen werden und er angepasste Medikamente erhält, um die Schmerzen zu lindern.

9. Ist Schmerzlinderung am Lebensende, mit dem Risiko das Leben zu verkürzen, durch das Palliativgesetz erlaubt?

Wenn Schmerz nur durch eine Behandlung gelindert werden kann, die als Nebenwirkung eine Verkürzung des Lebens mit sich bringen könnte, darf der Arzt dementsprechend handeln. Er muss den Patienten allerdings vorher darüber informieren und sein Verständnis einholen. Dies kann auch in der Patientenverfügung festgelegt werden.

10. Um einen Angehörigen am Lebensende zu begleiten, haben Sie
das Recht auf einen Sonderurlaub zur Sterbebegleitung – congé d’accompagnement en fin de vie


Diese Freistellung von Ihrem Arbeitsplatz kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie einen Menschen begleiten, der an einer Krankheit im Endstadium leidet. Dies gilt für:
• Ehemann / Ehefrau oder eingetragener Lebenspartner
• Verwandten ersten Grades: Mutter / Vater, Schwiegermutter / -vater
Tochter / Sohn, Schwiegertochter / - sohn
• Verwandten zweiten Grades: Bruder / Schwester, Schwager / Schwägerin

Der Urlaub zur Sterbebegleitung beträgt höchstens 5 Werktage (40 Stunden) pro Fall und pro Jahr. Teilzeitbeschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub zur Sterbebegleitung, maximal 5 Tage, entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit.
Der Urlaub zur Sterbebegleitung kann von der Person, die den Urlaub angefragt hat, zeitlich aufgeteilt werden (er muss nicht in einem Zuge genommen werden). Er kann auch unter mehreren Personen aufgeteilt werden, wobei die Gesamtdauer des bewilligten Urlaubs 40 Stunden nicht überschreiten darf. Er endet am Todestag der zu begleitenden Person.
Um den Begleiturlaub in Anspruch zu nehmen, muss ein ärztliches Attest vorliegen, dass die Person sich am Lebensende befindet und es muss ein Antrag bei der CNS gestellt werden. Die Formulare können unter www.cns.lu oder www.omega90.lu heruntergeladen werden.

Eine Tagesentschädigung ist nicht vorgesehen.

12. Kennen Sie Palliativstrukturen in Luxemburg ?

Im Rahmen der „häuslichen Pflege“ – soins à domicile, fragen Sie Ihren Anbieter. Hëllef Doheem und HELP – Doheem Versuergt haben ein eigenes Palliative Care Team zur Unterstützung des Teams, das zu Ihnen nach Hause kommt.

Jedes der großen Krankenhäuser in Luxemburg hat eine Palliativstation oder ein mobiles Team. Wenn Sie sich im Krankenhaus befinden, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder an die Stationsleitung.

Alters- oder Pflegeheime, sowie die häusliche Pflege, sind im Rahmen ihres Angebots verpflichtet Palliative Care für ihre Bewohner / Klienten anzubieten. Mindestens 40% des Pflegepersonals wurde in den letzten Jahren in Palliative Care ausgebildet, um zu ermöglichen, dass ältere Menschen in ihrem vertrauten Umfeld palliativ gepflegt und sterben können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem an den obengenannten Stellen und bei Omega 90, sowie auch im Gesundheits- und im Familienministerium.