Studie: Sterben in Luxemburg - die Situation in CIPAs und Pflegeheimen

Die Studie zum Lebensende in CIPAs und Pflegeheimen wurde 2015 von Omega 90 durchgeführt, um die Sterbeorte der Bewohner (CIPA, Pflegeheim oder Krankenhaus) zu ermitteln und herauszufinden, auf welche Weise Entscheidungen am Lebensende in den Alten- und Pflegeheimen getroffen werden.
Eine Auswahl der Feststellungen, die sich aus den Antworten der 33 teilnehmenden Institutionen ergeben:
- Positive Feststellung: 3/4 der Bewohner sterben in der Institution. Nur 1/4 stirbt demnach im Krankenhaus.
- Die Verwirrung rund um die Terminologie über den Willen am Lebensende bleibt groß: Patientenverfügung (Palliativpflege), Bestimmungen zum Lebensende (Euthanasie) und mutmaßlicher Wille sind Wörter, die oft von Professionellen aus dem Gesundheitssektor und von Laien verwechselt oder falsch verstanden werden.
- Weniger als 8% der Bewohner haben eine Patientenverfügung, und für weniger als 8% wurde der mutmaßliche Wille erstellt. Wenn dieser erstellt wurde, geschah dies oft nicht im Beisein der Betroffenen: der Respekt der Selbstbestimmung ist also nicht gewährleistet.