Gesetzgeebung um Liewensenn - Equipe dirigeantes
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Vertrauensperson – Advance Care Planning – Patientenverfügung – Entscheidungshilfe – Bestimmungen zum Lebensende
Wie kann der Wille des Menschen am Lebensende befolgt werden, wenn er nicht gehört wird, bekannt ist und dokumentiert wurde? Welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Willensäußerung gibt es und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Was tun bei Menschen, die sich nicht mehr ausdrücken können oder solchen die keine Angehörigen mehr haben? Was ist wichtig für alle Mitarbeiter, die jeden Tag mit diesen Problemen konfrontiert sind?
Diese Weiterbildung befasst sich mit den Eckdaten der verschiedenen Gesetze (Palliativgesetz, Euthanasiegesetz, Patientenrechtsgesetz, …) und den verschiedenen Möglichkeiten mit Menschen über ihre Wünsche am Lebensende ins Gespräch zu kommen. Die vorrausschauende Planung (advance care planning) weist eine solche Möglichkeit auf und bestätigt, dass das Schreiben einer Patientenverfügung weit mehr ist, als das Ausfüllen eines Dokumentes.
Die Weiterbildung schaut auf die Umsetzung des Patientenwillens. Für den Arzt, den Pfleger und das Führungsteam heißt es Verantwortung zu übernehmen, damit der Patientenwille im Alltag auch tatsächlich umgesetzt wird, und dieser Mensch sein Leben so selbstbestimmt wie möglich bis zum Tod leben kann.
Ziele der Weiterbildung:
Die TeilnehmerInnen sind fähig:
- Die betroffene Person und ihre Angehörigen bei der Verschriftlichung des Willens zum Lebensende zu begleiten
- Gespräche über den Willen zum Lebensende der Mitarbeiter zu begleiten und zu fördern
- Ihre MitarbeiterInnen zur objektiven Kommunikation und Dokumentation des Patientenwillens anzuleiten und zu fördern
- Ihre MitarbeiterInnen in den Handlungen gegenüber den Bewohnern / Klienten / Patienten im Kontext ihrer Willensäußerung zu unterstützen und zu bestärken
- Ihre MitarbeiterInnen bei der Wahl des angepassten Dokumentes für die betroffene Person zu beraten
- Sich Ihrer eigenen Verantwortung und den sich daraus ergebenden Maßnahmen zu stellen